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Wirtschaft

Umsatzsteuer-Kontrollen: Wie die Finanzbehörden mit KI und myDATA gegen Steuerhinterziehung vorgehen

Umsatzsteuer-Kontrollen: Wie die Finanzbehörden mit KI und myDATA gegen Steuerhinterziehung vorgehen

Revolution in der Umsatzsteuerprüfung: Eine neue Ära der digitalen Kontrolle

Die griechische unabhängige Behörde für öffentliche Einnahmen (AADE) hat einen Paradigmenwechsel in der Überwachung und Durchsetzung der Umsatzsteuerpflichten eingeleitet. Durch den Einsatz modernster Technologien wie künstlicher Intelligenz (KI), der digitalen Plattform myDATA und umfassender elektronischer Datenabgleiche werden Umsatzsteuererklärungen nun mit beispielloser Präzision und Effizienz geprüft. Diese strategische Neuausrichtung zielt darauf ab, die Steuerehrlichkeit zu erhöhen und die Einnahmen des Staates zu sichern.

Die ersten Ergebnisse dieser verstärkten Kontrollmaßnahmen sind beeindruckend. Im ersten Halbjahr dieses Jahres lagen die Umsatzsteuereinnahmen bei über 14,5 Milliarden Euro und übertrafen damit das angestrebte Ziel von 13,6 Milliarden Euro um rund 880 Millionen Euro. Dies stellt eine signifikante Steigerung dar, insbesondere im Vergleich zu den Gesamteinnahmen von 29,2 Milliarden Euro im gesamten Vorjahr. Sollte sich dieser positive Trend fortsetzen, ist mit einer weiteren Erhöhung der Umsatzsteuereinnahmen in der zweiten Jahreshälfte zu rechnen.

Die Funktionsweise der automatisierten Umsatzsteuerkontrollen

Ein zentrales Element der neuen Kontrollstrategie ist die obligatorische Vorausfüllung der Umsatzsteuererklärungen auf Basis der in den elektronischen myDATA-Büchern übermittelten Daten. Dieses System schafft eine direkte Verbindung zwischen den Geschäftsvorfällen eines Unternehmens und seiner Steuererklärung. Jede Diskrepanz zwischen den deklarierten Beträgen und den elektronisch übermittelten Daten löst sofort einen Alarm im System aus und führt zu gezielten Kontrollen durch die Finanzbehörden.

Unternehmen, die folgende Merkmale aufweisen, geraten besonders schnell ins Visier der Steuerverwaltung:

Darüber hinaus erfolgt ein Echtzeitabgleich der Umsatzsteuerdaten mit anderen relevanten Informationsquellen. Dazu gehören insbesondere die Einnahmen von Point-of-Sale (POS)-Systemen und die Bewegungen auf Bankkonten, die über das zentrale Register der Bankkonten überwacht werden. Diese umfassende Vernetzung von Daten ermöglicht es der AADE, ein detailliertes und präzises Bild der finanziellen Aktivitäten eines Unternehmens zu erhalten und potenzielle Steuerhinterziehung effektiver aufzudecken.

Umfassende Datenanalyse und Risikoprofilierung

Die Integration von KI-Algorithmen in den Prüfungsprozess ermöglicht es der AADE, Muster und Anomalien in riesigen Datenmengen zu erkennen, die menschlichen Prüfern verborgen bleiben würden. Diese Algorithmen lernen aus historischen Daten und identifizieren Verhaltensweisen, die auf ein erhöhtes Risiko für Steuerhinterziehung hindeuten. So können Unternehmen und Selbstständige, die ein solches Risikoprofil aufweisen, priorisiert und intensiver geprüft werden. Dies führt zu einer effizienteren Nutzung der Prüfressourcen und einer höheren Trefferquote bei der Aufdeckung von Verstößen.

Die myDATA-Plattform spielt dabei eine Schlüsselrolle. Sie dient nicht nur als zentrale Sammelstelle für Rechnungsdaten, sondern auch als Instrument zur Voranalyse. Alle Unternehmen sind verpflichtet, ihre Rechnungen und Belege elektronisch über myDATA zu übermitteln. Diese Daten werden dann kontinuierlich mit den eingereichten Umsatzsteuererklärungen abgeglichen. Sollten hierbei Unstimmigkeiten auftreten, beispielsweise wenn Einnahmen nicht vollständig deklariert oder Ausgaben unrechtmäßig geltend gemacht werden, schlägt das System sofort Alarm.

Strafen bei Verstößen gegen die Umsatzsteuerpflicht

Die geltende Steuergesetzgebung sieht empfindliche Strafen für Unternehmer und Freiberufler vor, die gegen die Bestimmungen zur Umsatzsteuererklärung verstoßen. Die Art und Höhe der Strafe hängt dabei von der Schwere und dem Zeitpunkt des Verstoßes ab.

Verspätete oder nicht eingereichte Erklärungen nach Prüfungsanordnung

Werden verspätete ursprüngliche oder berichtigte Umsatzsteuererklärungen erst nach der Zustellung einer Prüfungsanordnung eingereicht, drohen hohe Bußgelder. Wenn ein Steuerpflichtiger die Umsatzsteuererklärung überhaupt nicht einreicht und dieser Verstoß von der Finanzbehörde festgestellt wird, beträgt das Bußgeld 50 % der nicht deklarierten Steuer.

Ähnlich verhält es sich, wenn eine verspätete (ursprüngliche oder berichtigte) Umsatzsteuererklärung, die zu einer Steuerschuld führt, nach der Zustellung einer Prüfungsanordnung oder einer Aufforderung zur Auskunftserteilung durch das Finanzamt (und vor der Zustellung des vorläufigen Korrektur-Steuerbescheids) eingereicht wird. In diesem Fall wird ebenfalls ein Bußgeld von 50 % der Steuer oder der Differenz erhoben.

Das genannte Bußgeld (sowie die entsprechenden Verzugszinsen) kann jedoch um 60 % reduziert werden, wenn die fällige Steuerschuld innerhalb von 30 Tagen nach Festsetzung der Steuer vollständig beglichen wird. Dies bedeutet, dass die tatsächliche Belastung auf 30 % der Steuerschuld reduziert wird, was einen Anreiz zur schnellen Begleichung schafft.

Freiwillige verspätete Einreichung vor Prüfungsanordnung

Deutlich günstiger werden Steuerpflichtige behandelt, die verspätete Umsatzsteuererklärungen, die zu einer Steuerschuld führen, freiwillig einreichen, bevor ihnen eine Prüfungsanordnung zugestellt wird. In diesen Fällen entfällt das hohe Bußgeld von 50 % der Steuerschuld. Stattdessen wird lediglich eine feste Verwaltungsstrafe erhoben, deren Höhe je nach Art der Buchführung des Unternehmens zwischen 100, 250 oder 500 Euro liegt. Zusätzlich fallen Verzugszinsen von 0,73 % für jeden Monat der Verspätung an.

Vorteile der neuen Kontrollsysteme für die Wirtschaft

Die neuen Kontrollsysteme schaffen nicht nur mehr Steuereinnahmen, sondern auch ein gerechteres Wettbewerbsumfeld. Unternehmen, die ihre Steuerpflichten gewissenhaft erfüllen, werden nicht länger durch diejenigen benachteiligt, die versuchen, sich durch Steuerhinterziehung unfaire Vorteile zu verschaffen. Die erhöhte Transparenz und die schnelle Aufdeckung von Verstößen tragen dazu bei, das Vertrauen in das Steuersystem zu stärken und die Wirtschaft insgesamt zu stabilisieren.

Zudem ermöglichen die automatisierten Prozesse eine schnellere Bearbeitung von Erklärungen und Erstattungen für ehrliche Steuerzahler. Da die Ressourcen der Finanzbehörden nun effektiver eingesetzt werden können, um tatsächliche Risikofälle zu identifizieren, reduziert sich der Prüfungsaufwand für Unternehmen mit einwandfreier Compliance. Dies führt zu einer Entlastung für viele Betriebe und einer Beschleunigung administrativer Abläufe.

Ausblick und zukünftige Entwicklungen

Die AADE plant, die Nutzung von KI und myDATA kontinuierlich auszubauen und zu verfeinern. Zukünftige Entwicklungen könnten eine noch tiefere Integration mit anderen staatlichen Datenbanken und eine noch präzisere Risikobewertung umfassen. Das Ziel ist ein nahezu lückenloses Überwachungssystem, das Steuerhinterziehung unattraktiv macht und die Einhaltung der Steuergesetze maximiert.

Für Unternehmen bedeutet dies eine wachsende Notwendigkeit, ihre internen Prozesse an die Anforderungen der digitalen Steuerverwaltung anzupassen. Eine präzise und zeitnahe Erfassung aller Geschäftsvorfälle sowie die korrekte Übermittlung an myDATA sind entscheidend, um unnötige Prüfungen und potenzielle Strafen zu vermeiden. Die Investition in geeignete Softwarelösungen und die Schulung der Mitarbeiter werden immer wichtiger, um im Einklang mit den sich entwickelnden regulatorischen Anforderungen zu bleiben.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die griechische Finanzverwaltung mit ihren neuen digitalen Kontrollsystemen einen wichtigen Schritt in Richtung einer modernen und effizienten Steuerverwaltung unternommen hat. Die Kombination aus KI, myDATA und Echtzeit-Datenabgleich schafft ein leistungsfähiges Instrument zur Sicherung der Steuereinnahmen und zur Förderung der Steuerehrlichkeit.