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Griechenland verbietet Drohnenflüge über Kasos, Karpathos und umliegenden Inseln

Griechenland verbietet Drohnenflüge über Kasos, Karpathos und umliegenden Inseln

Griechenland hat mit sechs NOTAMs ein umfassendes Verbot für Drohnenflüge über Kasos, Karpathos und benachbarten Inseln erlassen. Die Beschränkungen gelten bis zum 31. Oktober 2026. Die Maßnahmen wurden am Tag des Treffens zwischen Ministerpräsident Kyriakos Mitsotakis und dem französischen Präsidenten Emmanuel Macron in Paris bekannt. Sie betreffen die Fluginformationsregion FIR Athen und schaffen temporär verbotene Zonen.

Welche Gebiete sind von dem Drohnenverbot betroffen?

Das Verbot erstreckt sich auf Kasos, Karpathos und die umliegenden Inseln in der südöstlichen Ägäis. Die griechischen Behörden haben ein Netz temporär verbotener Zonen innerhalb der Fluginformationsregion FIR Athen eingerichtet. Sechs separate NOTAMs wurden veröffentlicht und decken einen Zeitraum von mehreren Wochen ab.

Wie lange gelten die NOTAM-Beschränkungen?

Die Beschränkungen bleiben bis zum 31. Oktober 2026 in Kraft. Damit umfassen sie insgesamt 45 Tage. Die Dauer wurde bewusst gewählt und fällt in eine Phase, in der Entwicklungen in der Ägäis aufmerksam beobachtet werden.

Warum wurde das Verbot gerade jetzt erlassen?

Die NOTAMs wurden am selben Tag erlassen, an dem Mitsotakis und Macron in Paris zusammentrafen. Die zeitliche Nähe deutet auf einen möglichen Zusammenhang mit bilateralen Sicherheitsgesprächen hin. Die geographische Lage der betroffenen Inseln liegt in unmittelbarer Nähe zu sensiblen Seegebieten.

Was bedeutet das Verbot für den zivilen und gewerblichen Drohnenbetrieb?

Privatpersonen und gewerbliche Betreiber dürfen in den ausgewiesenen Zonen keine Drohnen starten oder fliegen lassen. Ausnahmen sind nicht vorgesehen. Die Maßnahme richtet sich vor allem gegen unkontrollierte Luftaktivitäten in der Region.

Welche Hintergründe stehen hinter der Einrichtung verbotener Zonen?

Die Behörden begründen die Einrichtung der Zonen mit Sicherheitsüberlegungen. Die strenge Auslegung der Vorschriften und die Auswahl der Inseln lassen auf eine gezielte Überwachung schließen. Weitere Einzelheiten zu den genauen Beweggründen sind bisher nicht veröffentlicht worden.

FAQ: Häufig gestellte Fragen zum Drohnenverbot in Griechenland

Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen die NOTAMs?

Verstöße gegen die Flugverbotszonen können zu Bußgeldern und strafrechtlichen Konsequenzen führen. Die genaue Höhe der Strafen richtet sich nach den geltenden Luftfahrtvorschriften.

Gelten die Beschränkungen auch für ausländische Drohnenpiloten?

Ja, das Verbot gilt für alle Drohnenbetreiber unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. Auch Touristen müssen die Vorgaben einhalten.

Kann das Verbot vorzeitig aufgehoben werden?

Eine vorzeitige Aufhebung ist derzeit nicht vorgesehen. Die Gültigkeit der NOTAMs läuft planmäßig am 31. Oktober 2026 aus.

Betreffen die NOTAMs auch bemannte Luftfahrzeuge?

Die veröffentlichten Hinweise beziehen sich ausschließlich auf Drohnen. Für bemannte Flugzeuge gelten weiterhin die regulären Flugregeln.

Wo können aktuelle Informationen zu den Sperrzonen abgerufen werden?

Aktuelle NOTAMs werden über die offiziellen Kanäle der griechischen Luftfahrtbehörde und die AIP veröffentlicht.