Grund ist die verzögerte Inbetriebnahme des MIDA-Registers für Immobilien. Das Finanzministerium und die Steuerbehörde AADE bereiten eine neue Frist vor, die mindestens bis Dezember reichen soll. Die Vermietervereinigung POMIDA fordert eine gesetzliche Übergangsfrist von sechs Monaten nach Start der neuen Anwendung sowie mehrere Ausnahmen von Sanktionen.
Warum die Frist erneut verschoben wird
Die Pflicht zur elektronischen Erfassung jeder Mietzahlung sollte ursprünglich am 1. Oktober 2026 beginnen. Weil das MIDA-Register noch nicht einsatzbereit ist und die notwendige ministerielle Entscheidung fehlt, wird die Umsetzung nun verschoben. Das wahrscheinlichste Szenario sieht eine Verschiebung mindestens bis Dezember 2026 vor. Eine endgültige neue Frist steht noch nicht fest. Das Finanzministerium und die AADE bereiten die Ankündigung einer neuen Frist vor. Bis zur Bekanntgabe bleibt die bisherige Regelung in Kraft. Was aus der Verschiebung folgt, ist noch offen, da die genaue Dauer der Verlängerung nicht festgelegt ist. Die Verzögerung ergibt sich direkt aus dem Fehlen der technischen Voraussetzungen und der ausstehenden Entscheidung über die Details der Bankzahlung. Ohne diese Grundlagen kann die elektronische Erfassung nicht zuverlässig starten. Die Behörden arbeiten an der Ankündigung, doch bis dahin gilt die bisherige Handhabung weiter. Die Unsicherheit betrifft vor allem den genauen Zeitpunkt, an dem die neue Pflicht greift. Die ursprüngliche Planung ging davon aus, dass alle technischen und rechtlichen Voraussetzungen rechtzeitig vorliegen würden. Da dies nicht der Fall ist, muss die Frist angepasst werden, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten. Die Ankündigung einer neuen Frist soll in den kommenden Wochen erfolgen und wird voraussichtlich Klarheit schaffen, wie lange die bestehende Regelung noch gilt.
Was das MIDA-Register leisten soll
Im MIDA-Register erhält jede Immobilie einen digitalen Aktenordner. Dort werden auch die Mietvertragsdaten hinterlegt. Sobald das System läuft, müssen Mietzahlungen über Bankkonten erfolgen und elektronisch erfasst werden. So sollen die gezahlten Beträge mit den Angaben im Mietvertrag abgeglichen werden können. Jede Transaktion hinterlässt ein nachvollziehbares digitales Abbild. Die elektronische Erfassung soll den Abgleich mit den gemeldeten Mietverträgen ermöglichen und die Kontrolle erleichtern. Das Register schafft damit die technische Basis für die vollständige Nachverfolgbarkeit aller Mietzahlungen. Ohne den digitalen Ordner für jedes Objekt und die verknüpften Mietdaten kann die geplante automatische Prüfung nicht stattfinden. Die Verknüpfung der Zahlungen mit den Vertragsangaben ist der Kern der Neuregelung. Das System soll sicherstellen, dass jede Zahlung eindeutig einer bestimmten Mietvereinbarung zugeordnet werden kann. Dadurch wird die Transparenz erhöht und die Möglichkeit von Abweichungen zwischen gezahltem Betrag und vertraglich vereinbartem Mietzins verringert. Die Einführung des Registers bildet die Voraussetzung dafür, dass künftig alle relevanten Daten zentral verfügbar sind und Prüfungen automatisiert durchgeführt werden können.
Forderungen der POMIDA
Die Vermietervereinigung POMIDA verlangt, dass zuerst die neue Anwendung aktiviert und die Bankkonten der Eigentümer erfasst werden, bevor die Zahlungspflicht greift. Sie fordert eine gesetzliche Verlängerung der Übergangsfrist von mindestens sechs Monaten nach Inbetriebnahme der Mietdaten-App. Zusätzlich sollen bestimmte Fallgruppen von Sanktionen ausgenommen werden. Die Forderungen zielen darauf ab, dass der Übergang praktikabel ist und der Kontrolle der monatlichen Mietzahlungen ermöglicht wird. POMIDA betont, dass ohne vorherige Registrierung der Konten und ohne ausreichende Übergangszeit die monatliche Kontrolle nicht sinnvoll umsetzbar ist. Die geforderte Frist soll nach dem tatsächlichen Start der App beginnen, nicht schon vorher. Damit soll verhindert werden, dass Vermieter und Mieter unverhältnismäßig unter Druck geraten. Die Organisation sieht in einer zu frühen Einführung der Pflicht erhebliche praktische Probleme, die durch eine ausreichende Vorbereitungszeit vermieden werden sollen. Die sechsmonatige Übergangsfrist soll es allen Beteiligten ermöglichen, sich auf die neuen Anforderungen einzustellen.
Ausnahmen, die POMIDA vorschlägt
Die Vereinigung schlägt Ausnahmen für Mieten bis 500 Euro monatlich, für Verträge zwischen Personen über 70 Jahren, für bereits im Voraus gezahlte Mieten sowie für gepfändete oder abgetretene Mieten vor. Auch Zahlungen an den Einzahlungsfonds Parakatathikon sollen anerkannt werden, falls sie nicht ausdrücklich als zulässig gelten. Die Ausnahmen sollen verhindern, dass bestimmte Gruppen unverhältnismäßig belastet werden. POMIDA sieht in diesen Fällen besondere Umstände, die eine Ausnahme von der strikten Bankzahlungspflicht rechtfertigen. Die Vorschläge umfassen sowohl niedrige Beträge als auch altersbedingte und bereits abgesicherte Zahlungen. Durch diese gezielten Ausnahmen soll sichergestellt werden, dass die neue Regelung nicht zu unzumutbaren Härten führt. Die Liste der gewünschten Ausnahmen berücksichtigt sowohl finanzielle als auch persönliche und rechtliche Besonderheiten, die in der Praxis häufig vorkommen.
Regelungen bei gemeinschaftlichem Eigentum
POMIDA fordert klare Vorgaben für Mietverhältnisse mit mehreren Eigentümern. Die Miete soll dann auf ein gemeinsames Konto, auf das Konto eines der Eigentümer oder auf ein vom MIDA erfasstes Konto eines Bevollmächtigten überwiesen werden können. Gleiches gilt für Zahlungen über Bevollmächtigte, Anwälte oder Immobilienverwaltungen. Das soll die Abwicklung in komplexen Eigentumsverhältnissen erleichtern. Ohne solche Regelungen wäre die praktische Umsetzung bei geteiltem Eigentum oder bei Vertretung durch Dritte erschwert. Die Forderung zielt auf flexible, aber registrierte Konten ab. Die Regelung soll sicherstellen, dass auch in Fällen mit mehreren Beteiligten oder Vertretungen eine eindeutige und nachvollziehbare Zahlung möglich bleibt. POMIDA betont, dass ohne entsprechende Klarstellungen erhebliche Unsicherheiten bei der Umsetzung entstehen würden.
Praktische Auswirkungen der neuen Regelung
Nach vollständiger Einführung dürfen Mieten nur noch über das Banksystem gezahlt werden. Der überwiesene Betrag muss mit dem im Vertrag angegebenen Mietzins übereinstimmen. Abweichungen können künftig leichter erkannt und geprüft werden. Die Maßnahme dient der besseren Kontrolle und der Vermeidung von Schwarzgeldzahlungen. Jede Zahlung wird mit dem jeweiligen Mietvertrag im Register abgeglichen. Die elektronische Spur soll künftig die Grundlage für alle Prüfungen bilden und Abweichungen schneller sichtbar machen. Die Umstellung bedeutet, dass sowohl Vermieter als auch Mieter ihre Zahlungsgewohnheiten anpassen müssen. Die vollständige Nachverfolgbarkeit soll langfristig zu mehr Transparenz im Mietmarkt führen und die Einhaltung der vertraglichen Vereinbarungen erleichtern.
FAQ: Häufig gestellte Fragen
Ab wann gilt die neue Zahlungspflicht?
Eine neue Frist wird voraussichtlich bis Dezember 2026 festgelegt. Eine endgültige Entscheidung liegt noch nicht vor.
Welche Ausnahmen fordert POMIDA?
Ausnahmen werden für Mieten bis 500 Euro, für ältere Vertragsparteien, Vorauszahlungen und gepfändete Beträge beantragt.
Wie funktioniert die elektronische Erfassung?
Jede Banküberweisung wird mit dem jeweiligen Mietvertrag im MIDA-Register abgeglichen und hinterlässt ein digitales Protokoll.
Was ändert sich für Vermieter mit mehreren Eigentümern?
Die Miete kann künftig auf ein gemeinsames Konto oder ein vom Register erfasstes Einzelkonto überwiesen werden.
Gelten Zahlungen an den Einzahlungsfonds weiterhin?
POMIDA fordert, dass solche Zahlungen anerkannt werden, bis eine ausdrückliche Regelung vorliegt.
